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Pro-forma-Rechnung
Alle Sendungen in Nicht-EU-Ländern, einschließlich der Kanalinseln muss von einem Pro-forma-Rechnung begleitet werden. Die Pro-forma-Rechnung bestätigt die Herkunft, Beschreibung, Wert und Verwendungszweck der zu liefernden Ware. Vier Kopien des Pro-forma-Rechnung muss alle Sendungen begleiten, um die Ware zu ermöglichen, durch Zoll unverzüglich gelöscht werden.
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